§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Bohema und dem Inserenten abgeschlossenen Verträge über die Veröffentlichung von Anzeigen auf der Seite www.bohema.net. Abweichende Bedingungen des Inserenten, die BOHEMA nicht ausdrücklich anerkennt, sind für BOHEMA unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen BOHEMA und dem Inserenten im Zusammenhang mit den Anzeigenverträgen getroffen werden, sind in den Anzeigenverträgen, diesen Bedingungen und auf der Homepage www.bohema.net niedergelegt.

§ 2 Vertragliche Leistungen der BOHEMA
Die BOHEMA Marktpräsenz (i. F. "BOHEMA") bietet dem Inserenten eine Plattform zur Veröffentlichung von privaten und gewerblichen Kleinanzeigen sowie Veranstaltungshinweisen. Die jeweils gültigen Preise und Konditionen sind in unserem Preisverzeichnis zu finden.

§ 3 Vertragsschluss
BOHEMA ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Inserates ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jedwedes Formular auf der Homepage stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

§ 4 Kürzung von Anzeigen
Soweit technische Gründe dies erfordern, hat BOHEMA das Recht, Anzeigen zu kürzen oder zu verändern. Hiervon ist der Inserent in Kenntnis zu setzen. Im Falle nicht nur unwesentlicher Änderungen bzw. Kürzungen ist der Inserent berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist der Anzeigenpreis von BOHEMA nur insoweit zurückzuerstatten, wie es dem Verhältnis von nicht verstrichener Inseratsdauer zur gesamten geplanten Inseratsdauer entspricht. Dem Inserenten bleibt der Nachweis unbenommen, dass die Kürzung bzw. Veränderung nicht nur unwesentlichen Charakter hat.

§ 5 Inhalte der Anzeigen
In privaten Anzeigen und Veranstaltungshinweisen dürfen keinerlei gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen oder Waren angeboten werden. Als gewerblich gelten alle Inserate, die zu Zwecken einer Gewinnerzielung im Sinne des Handelsgesetzbuches dienen, nicht jedoch der Rubrik "Veranstaltungen" unterfallen. Bei einem Missbrauch der Rubrikenauswahl durch den Inserenten ist BOHEMA berechtigt, nach seiner Wahl den Preis für die korrekte Rubrik zu berechnen, die Anzeige zu entfernen und/oder die Anzeige in die korrekte Rubrik einzustellen.

§ 6 Dauerveranstaltungen
In Veranstaltungshinweisen ist ein Veranstaltungsdatum anzugeben. Hinweise auf Dauerveranstaltungen sind als gewerbliche Anzeigen zu behandeln; jedoch können sie nach Wunsch des Inserenten in der Rubrik "Veranstaltungen" aufgeführt werden.

§ 7 Verbotene Inhalte
Verboten sind Veröffentlichungen oder das Anbieten von Artikeln jedweder Art, die gegen ein gesetzliches Verbot (insb. nach dem Strafgesetzbuch, Waffengesetz oder Betäubungsmittelgesetz) oder gegen die guten Sitten verstoßen. Verboten ist ferner das Anbieten von Artikeln, die durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert sind, ebenfalls das Anbieten unter dem Vorbehalt eines Altersnachweises. Es dürfen keine Artikel angeboten werden, die Rechte, insb. Urheber-, Namens- oder Markenrechte sowie Wettbewerbsrechte, Dritter verletzten (Raubkopien, Plagiate etc.). Verboten ist weiter das Anbieten von Erotik-Artikeln und pornographischem Material jeglicher Form.

§ 8 Spamming
Verboten ist das "Spamming", das vielfache Einstellen desselben oder nahezu desselben Inserates, es sei denn, BOHEMA hat diesem Vorgehen ausdrücklich und im Voraus zugestimmt.

§ 9 Rechte der BOHEMA bei verbotenen Inhalten
BOHEMA ist berechtigt, Inserenten, welche gegen Gesetze, die guten Sitten oder diese AGB verstoßen, zeitweilig oder dauerhaft auszuschließen. Die betreffenden Inserate werden von BOHEMA ohne weitere Vorankündigung gelöscht. Für die Löschung dieser Inserate ist BOHEMA berechtigt, eine Löschungspauschale von € 5,00 zzgl. MWSt. pro gelöschter Anzeige von dem Inserenten zu verlan-gen. Dem Inserenten bleibt der Nachweis geringerer angefallener Kosten unbenommen.

§ 9 Haftung der BOHEMA für Inhalte
BOHEMA übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften keinerlei Haftung für die von dem Inserenten eingestellten Inhalte, insbesondere keine Gewähr, Garantie oder Haftung für Angebote sowie die Erfüllung von Kauf- oder Dienstverträgen. BOHEMA distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die automatisch, d. h. ohne aktives Handeln von BOHEMA, auf dessen Server gelangen, sowie von Inhalten jeglicher gelinkter Seiten.

§ 10 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit folgenden Einschränkungen: BOHEMA übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte, ununterbrochene Verfügbarkeit der Anzeigen. Ausgenommen hiervon ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der BOHEMA. Kurzfristige Nichtverfügbarkeit infolge Wartungsarbeiten, eines Serverausfalles etc. haben keinen Einfluss auf den Anzeigenvertrag, insb. die Zahlungspflichten des Inserenten. Im Falle einer längerfristigen Nichtver-fügbarkeit (mind. 48 Stunden) ist der Inserent zur entsprechenden Minderung berechtigt unter der Voraussetzung, dass BOHEMA die Nichtverfügbarkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Der Rücktritt vom Vertrage durch den Inserenten ist ausgeschlossen, solange die Nichtverfügbar-keit noch keine sieben aufeinanderfolgende Kalendertage gedauert hat. Im Falle des Rücktritts ist der Anzeigenpreis von BOHEMA nur insoweit zurückzuerstatten, wie es dem Verhältnis von nicht verstri-chener Inseratsdauer zur gesamten geplanten Inseratsdauer entspricht. Die Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung durch den Inserenten ist generell ausgeschlossen.

§ 11 Rügepflicht des Inserenten
Der Inserent hat die veröffentlichte Anzeige auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insb. in den Fällen des § 4, zu prüfen und evtl. Rügen gegenüber BOHEMA innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung der Anzeige in Textform vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Anzeige in ihrer konkreten Fas-sung als vom Inserenten genehmigt.

§ 12 Rechnungsstellung, Zahlungsverzug
BOHEMA stellt dem Inserenten zeitnah nach Veröffentlichung der Anzeige den Anzeigenpreis in Rechnung. Der Betrag ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Inserent kommt 30 Tage nach Fällugkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Zahlungsver-zug. BOHEMA ist berechtigt, während des Zahlungsverzuges die betreffende Anzeige zu sperren und den Rechnungsbetrag mit 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Endet der Zahlungsverzug durch Zahlung, ist die betreffende Anzeige durch BOHEMA innerhalb von längstens 48 Stunden wieder freizuschalten.

§ 13 Vertragsverlängerung, Vertragsbeendigung
Veranstaltungshinweise werden einen Kalendertag nach dem angegebenen Veranstaltungsdatum gelöscht. Verträge über gewerbliche Anzeigen werden für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Sie verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn der Inserent nicht drei Monate vor Ablauf der Vertrags-dauer in Textform (§ 126b BGB) kündigt. Private Anzeigen werden nach einem Jahr gelöscht. Ca. einen Monat vor Ablauf des Jahres kündigt dies BOHEMA gegenüber dem Inserenten in Textform an. Der Inserent kann hierauf durch entsprechende Willenserklärung gegenüber BOHEMA in Textform den Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern.

§ 14 Korrespondenz
Jegliche Korrespondenz, insb. die Rechnungsstellung, kann nach Wahl durch BOHEMA in jedweder Textform (§ 126b BGB) geführt werden. Hierzu kann sich BOHEMA der vom Inserenten angegebenen E-Mail-Adresse bedienen. In diesem Falle gilt jede Nachricht spätestens am dem Absendedatum fol-genden Kalendertag als zugegangen.

§ 15 Änderungen der AGB
Über Änderungen dieser AGB werden die Inserenten per E-Mail benachrichtigt.

§ 16 Internationale Vorschriften
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 17 Gerichtsstand
Sofern der Inserent Kaufmann ist, ist Tuttlingen ausschließlicher Gerichtsstand.

§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.